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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Casa Terrassendach und dem Kunden.

2. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Annahme zustande.

3. Leistungsumfang

Terrassendächer, Aluminium-Überdachungen, Pergolen, Carports sowie Beschattungssysteme.

4. Aufmaß und technische Voraussetzungen

Der Kunde ist für bereitgestellte Maße verantwortlich, sofern kein Aufmaß durch den Auftragnehmer erfolgt.

5. Preise und Zahlung

Zahlungen sind innerhalb von 7–14 Tagen ohne Abzug fällig.

6. Lieferung und Montage

Termine werden individuell vereinbart. Verzögerungen durch Wetter oder Lieferanten verlängern Fristen entsprechend.

7. Reklamationen / Herstellerservice

Bei Produkten von Drittanbietern hat Casa Terrassendach keinen Einfluss auf Bearbeitungszeiten der Hersteller. Diese richten sich ausschließlich nach den internen Abläufen der Hersteller. Der Auftragnehmer leitet Reklamationen weiter, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen durch Hersteller oder Lieferanten.

8. Haftung

Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für indirekte Schäden.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

10. Eigentumsvorbehalt

Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Casa Terrassendach.

11. Pflege der Dachrinne und des Laubfangs

Bei starkem Regen oder Unwetter kann sich bei einer durch Laub, Moos oder Schmutz verstopften Dachrinne das Regenwasser zurückstauen. Dadurch kann es zu einem Überlaufen der Dachrinne und im ungünstigsten Fall zu einem Eindringen von Wasser in den Innenbereich kommen.

Um einen ordnungsgemäßen Wasserablauf sicherzustellen, ist eine regelmäßige Reinigung und Pflege der gesamten Überdachung einschließlich der Dachrinne und des Laubfangs erforderlich. Laub, Moos und sonstige Verschmutzungen sollten regelmäßig entfernt werden.

Für Schäden, die aufgrund einer verstopften Dachrinne, eines verstopften Laubfangs oder eines dadurch verursachten Regenwasserüberlaufs entstehen, wird keine Haftung übernommen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.